Integrität in Berliner Unternehmen: Stärkung der Compliance-Strukturen 13. Mai 20249. August 2024 In Berliner Landesunternehmen besteht Nachholbedarf, was die Compliance Strukturen angeht. Das sind Strukturen die dafür sorgen, dass alle internen und externen Regeln, Gesetze, Vorschriften und ethischen Standards eingehalten werden. Sie sollen also verhindern, dass es zu Rechtsverstößen, Korruption, Betrug oder anderen unethischen Handlungen kommt. Wir haben hierzu eine Anfrage gestellt, um sicherzustellen, dass genügend Maßnahmen ergriffen werden, um gute Strukturen in landeseigenen Unternehmen zu schaffen. Der Senat überprüft derzeit Anpassungsbedarfe, insbesondere im Berliner Corporate Governance Kodex. Ein Whistleblowing-System soll gemäß EU-Richtlinie umgesetzt werden, und es wird an einer Überarbeitung der Kodex-Vorgaben gearbeitet. Es wurde auf Schulungen und die Eigenverantwortung der Aufsichtsratsmitglieder hingewiesen, ohne jedoch detaillierte Informationen über die Wirksamkeit der Schulungsmaßnahmen zu liefern. Der Senat muss klare Vorgaben zur Implementierung von Compliance Management Systemen und Whistleblowing-Systemen im Berliner Corporate Governance Kodex schnellstmöglich festschreiben. Nur so können Fehler oder Missstände schnell erkannt und behoben werden. Zudem müssen obligatorische und umfassende Schulungen für Aufsichtsräte sichergestellt werden, um eine effektive Kontrolle der Unternehmensführung zu gewährleisten. Auf Selbstverantwortung zu setzen ist dabei nicht ausreichend! Die Anfrage von Silke Gebel, Andreas Otto und mir mitsamt Antwort des Senats ist hier einzusehen.