Rede zur Novelle des Berliner Vergabegesetzes – Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro


In der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses habe ich heute zur Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro gesprochen.

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Wir brauchen Gute Arbeit in allen Bereichen, dazu gehören vor allem:
✅Faire Bezahlung und
✅Armutsfeste Mindestlöhne
Das Land Berlin muss seine Wirkungsmacht nutzen, um Gute Arbeit sicherzustellen! Als maßgeblicher Marktakteur vergibt das Land Berlin jährlich Aufträge in Milliardenhöhe. Mit der Erhöhung des Vergabemindestlohns wird sichergestellt, dass Zuschläge für öffentliche Aufträge nur noch an diejenigen gehen, die ihren ausführenden Arbeitnehmer*innen einen Stundenlohn von mindestens 13€ bezahlen.

Das Land Berlin muss seiner Verantwortung als großer Marktakteur gerecht werden und ein Vorbild für soziale Gerechtigkeit, für Solidarität und Respekt gegenüber den Beschäftigten sein! Grundsätzlich muss gelten:
💰Öffentliches Geld gibt es nur für Gute Arbeit!

All das habe ich heute in meiner Rede zur Erhöhung des Ausschreibe- und Vergabemindestlohns auf 13 Euro im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses deutlich gemacht.

Rede zur ersten Lesung der Novelle des Berliner Vergabegesetzes, 15. Sitzung AGH, 08.09.2022. (Aufzeichnung RBB)