In der Diskussion rund um die Errichtung einer sogenannten Ausbildungsplatzumlage sind, unter anderem, von Landesunternehmen nicht zutreffende Zahlen zu den zu leistenden Abgaben in Umlauf geraten.
Anlässlich der Vorlage des Gesetzentwurfs für einen umlagefinanzierten AusbildungsFörderungs Fonds habe ich mit meinen Fraktionskolleginnen Tonka Wojahn und Klara Schedlich eine umfassende Schriftliche Anfrage an den Berliner Senat gestellt, um die Debatte zum Thema AusbildungsFörderungsFonds mit Fakten zu untermauern. Die Anfrage und die entsprechenden Antworten finden Sie hier.
Die vonseiten der BVG bei einem Dialogformat am 16.07.2025 dargestellten Zahlen zu den Kosten durch den Ausbildungsförderfonds hat der Senat die Zahlen intern gegenüber der BVG erst über zwei Monate später richtiggestellt (Antwort zur Frage 10). Tatsächlich ergibt sich demnach ein positiver Saldo zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Euro. Öffentlich wurden die von der BVG genannten Werte erst Anfang Oktober korrigiert. Ein Versäumnis, durch das diese falschen Zahlen über zwei Monate die Meinungsbildung der Stadtgesellschaft negativ prägen konnten.
Der von der IHK bereitgestellte Rechner zur Kalkulation der zu erwartenden Kosten und Auszahlungen aus dem Förderfonds wurde von der Rechtsaufsicht über die IHK des Senats mit der IHK besprochen (Antwort zu den Fragen 11-13). Auf der Website der IHK werden allerdings weiterhin die falschen Werte zur Berechnung herangezogen und der Umlagesatz mit 0,5 Prozent der Bruttolohnsumme nach wie vor deutlich zu hoch angesetzt. Ob dieses Vorgehen dem „Gesamtinteresse der zugehörigen Gewerbetreibenden“ entspricht, erscheint ausgesprochen zweifelhaft. Vollends absurd ist die Auffassung der Rechtsaufsicht – der Senatswirtschaftsverwaltung – mit den „möglichen Maximalwerten“ ginge es der IHK darum, die Unternehmen von den Vorteilen der Schaffung von Ausbildungsplätzen zu überzeugen.
Irritierend sind darüber hinaus die Antworten des Senats zu der Frage zu den durchgeführten Gesprächen und Lobbyisten-Anfragen bezüglich der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs, sie bezeichnet das Auskunftsgesuch als „administrative Überkontrolle“ (Antwort zu Frage 5). Hier offenbart sich ein bemerkenswertes Verständnis des Senats von der notwendigen parlamentarischen Kontrolle und der Transparenz von Regierungshandeln.