Schriftliche Anfrage: Sanktionen im Bürgergeldbezug in Berlin

Das Grundgesetz garantiert ein Leben in Würde. Deshalb haben Menschen in Deutschland ein Recht auf bestimmte staatliche Leistungen. Diese Leistungen müssen hoch genug sein, dass jeder Mensch am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Diese untere Grenze wird Existenzminimum genannt.

Im Februar 2024 waren in Berlin insgesamt 200.410 Menschen erwerbslos, was einer Arbeitslosenquote von 9,7 % entspricht.

Etwa 327.000 Berliner*innen galten 2023 als erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das bedeutet, dass sie berechtigt waren, Bürgergeld zu beziehen. Davon waren je nach Monat zwischen ca. 700 und 3700 von Sanktionen betroffen, bei ihnen wurde das Geld gekürzt. Der häufigste Grund dafür war die Meldeversäumnis beim Träger. Das beinhaltet beispielsweise das Versäumen von Terminen beim Jobcenter.

Deutlich weniger Personen wurden die Leistungen gekürzt, weil sie sich weigerten, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Das betraf im April 2023 beispielsweise nur 54 Personen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 entschieden, dass die Sanktionen nicht zu weit gehen dürfen, um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent jedoch nicht.

Jede Kürzung des ohnehin schon geringen Bürgergeldes ist für die Bezieher*innen einschneidend. Gerade in Berlin mit den hohen Lebenshaltungskosten gefährdet jede Kürzung die Existenz.

Die Jobcenter haben jedoch nun unter bestimmten Bedingungen, wie dem Ablehnen eines konkreten Jobangebots, auch die Möglichkeit, das Bürgergeld für zwei Monate um 100 Prozent zu kürzen. Das bedeutet, dass den Menschen faktisch auch das Geld für Essen und Trinken genommen werden kann, was einen gravierenden Einschnitt in die Grundrechte darstellt.

Für eine solche Vollsanktionierung in Berlin ist eine Rechtsänderung notwendig, diese ist aber noch nicht erfolgt. Somit gab es in Berlin bislang keine temporäre Kürzung des Bürgergeldes um 100 Prozent. 

Die gesamte Antwort auf meine Schriftliche Anfrage finden Sie hier.