Die Tariftreue in der Vergabe besagt dass alle Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben, ihre Mitarbeitenden entsprechend der Berliner Tarifverträge bezahlen müssen. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzt sieht eine Traiftreueerklärung vor. Es werden vom Land Berlin Kontrollen durchgeführt, die die Tariftreue überprüfen sollen. Nach meiner schriftlichen Anfrage kam heraus, dass in 24% der Kontrollfälle tatsächlich ein Verstoß vorlag! Allerdings wurden diese nicht ausreichend mit Sanktionen geahndet. Eigentlich darf die Kontrolle Sanktionen vorschlagen, jedoch wurde nur in zwei Fällen tatsächlich eine Strafe verhängt.
Es darf nicht sein, dass die Verstöße, die festgestellt werden nicht ausreichend verfolgt werden, weil die Arbeitnehmer:innenrechte unter diesen Verstößen leiden!
Die Anfrage und die Antwort sind hier nachzulesen.