Rede zur Erhöhung des Landesmindestlohns 24. März 20229. September 2022 In der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 24. März 2022 habe ich zur Erhöhung des Landesmindestlohns gesprochen. „Rede zum Landesmindestlohn – Christoph Wapler, 9. Sitzung AGH“ von YouTube anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Gute Arbeit ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe, da ist sich die Koalition einig. Das Land Berlin ist dabei Vorbild für soziale Gerechtigkeit. Das heißt, dass die öffentliche Hand überall dort, wo sie direkten Einfluss hat, gute Arbeitsbedingungen gewährleistet. Dafür ist auch die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro notwendig. Jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können! Das Land Berlin hat hiermit die Möglichkeit, klar Stellung zu beziehen und gegen Lohndumping und prekäre Verhältnisse aktiv zu werden. 13 Euro sind tatsächlich das Mindeste, um Teilhabe zu sichern und um Altersarmut zu verhindern. Gerade die Bezieher*innen niedriger Einkommen sind von den massiv steigenden Lebenshaltungskosten hart betroffen. Mit der Erhöhung des Landesmindestlohns leistet Berlin auch einen Beitrag zum Abbau ungerechter Einkommensnachteilen von Frauen, gerade im unteren Lohnsegment. Damit das Land Berlin seiner Verantwortung als Arbeitgeberin und bezüglich der Sicherung von guten Arbeitsplätze nachkommt, hat die Koalition den Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ festgelegt. Neben der Erhöhung des Landesmindestlohns gehört ebenso, dass auch der gesetzliche Vergabe-Mindestlohn auf 13 Euro angehoben wird. Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, sind so verpflichtet ihren Mitarbeitenden auch einen Stundenlohn von mindestens 13 Euro zu zahlen. Zudem ziehen wir so auch mit Brandenburg gleich und sorgen so für gleiche Verhältnisse im gemeinsamen Wirtschaftsraum. Rede zur „Gesetzesänderung zur Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro“, 9. Sitzung AGH, 24.03.2022.